Unsere neuen Matten sind da!

Nach langer, langer Zeit hatte unser Verein noch einmal Mittel für einen komplett neuen Satz Matten zur Verfügung. Sobald die Sommerferien vorbei sind, haben unsere alten grüngrauen und roten Matten ausgedient und wir werden uns fortan auf brandneuen gelben und blauen Matten bewegen. Ganze Judokarrieren haben begonnen und geendet auf unserem alten Satz, der mit Fug und Recht von sich behaupten konnte älter als die meisten Mitglieder zu sein. Damit unsere neuen genauso lange halten wie die alten, möchte ich dringlichst um einen schonenden Umgang beim Auf- und Abbau hinweisen, schleifen, werfen oder auf Ecken stellen, wird bei den Trainern überhaupt nicht gerne gesehen und es sollte auch im allgemeinen Interesse sein, dass man mit einer Anschaffung die man nur alle 10-20 Jahre tätigt pfleglich umgeht. Sehr wenige alte Matten sind noch für 5€ das Stück verfügbar, Ansprechpartner hierfür ist Ralf!

Ein besonderer Dank geht an all die Förderer, die uns bei der Anschaffung und den hohen anfallenden Kosten unterstützt haben, insbesondere sind hier zu nennen der Stadtsportverband Herzogenrath, der RegioSportbund und der Bürgerstiftung Herzogenrath mit ihrem Projekt „Tolle Kinder für ein tolles Herzogenrath 2022“ die von der HEAD acoustics GmbH unterstützt wird. Vielen Dank.

Wir freuen uns euch nach Ende der Ferien wieder zu sehen.

Umstellung des Trainingsbetriebs auf 2G+ ab sofort!

Laut der neuen Coronaschutzverordnung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt, gilt bei uns, laut Paragraph 4 Absatz 3 Nummer 1, die 2G+ Regel. Das bedeutet zusätzlich zu einem Impfnachweis muss ein negativer Test vorgelegt werden. Dieser muss Paragraph 2 Absatz 8a entsprechen. Das bedeutet, dass der Test der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung entsprechen muss, was wiederum bedeutet dass ein Selbsttest nicht ausreicht, solange man nicht eine offizielle Schulung erhalten hat, oder man selbst zum „geschulten oder fachkundigen“ Personal gehört (z.B. Selbst in der Pflege arbeitet und dort Patient_innen testet).

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Ankündigung: Ab 24.11.2021 2G im Trainingsbetrieb!

Laut Paragraph 4, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3, der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen ab heute nur noch immunisierte Personen am Training teilnehmen (geimpft oder genesen). Ausnahme sind laut Paragraph 4 Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 folgende, Kinder unter 15 sowie Personen, die einen ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie sich nicht impfen lassen können. Für diese Personen liegt eine Testpflicht vor. Dieser Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Bitte zur Kenntnisnahme, wir Trainer werden das natürlich kontrollieren.