Ankündigung: Ab 24.11.2021 2G im Trainingsbetrieb!

Laut Paragraph 4, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3, der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen ab heute nur noch immunisierte Personen am Training teilnehmen (geimpft oder genesen). Ausnahme sind laut Paragraph 4 Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 folgende, Kinder unter 15 sowie Personen, die einen ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie sich nicht impfen lassen können. Für diese Personen liegt eine Testpflicht vor. Dieser Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Bitte zur Kenntnisnahme, wir Trainer werden das natürlich kontrollieren.